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Ausbildung

Was macht eine Pflegefachkraft?

Die abgeschlossene Ausbildung befähigt dich dazu, die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen zu übernehmen, egal, ob es die akute, dauerhaft stationäre oder ambulante Pflege betrifft. Das erforderliche Rüstzeug, dass du dazu brauchst, erlernst du im Rahmen deiner Pflegeausbildung. Du wirst Maßnahmen kennenlernen, entwickeln und durchführen, die zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen führen. Daneben spielt die Beziehungsgestaltung und Kommunikation zu  pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen eine große Rolle. Professionelles Pflegen bedeutet, das berufliche Handeln nach den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen auszurichten. Du lernst, was man unter einer professionellen und ethisch fundierten Pflege versteht.

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen

  1. Die folgende Angaben selbstständig auszuführen: (Pflegeberufegesetz- PflBG § 5)
    • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege
    • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
    • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen
    • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
    • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
    • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen
    • Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
    • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
    • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen
  2. Ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation
     
  3. Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen