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Ausbildung

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

Voraussetzungen für den Zugang zur generalistischen Ausbildung: (PflBG § 11)

  1. Der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
  2. Der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis:
    • Einer erfolgreichen abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
    • Einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
    • Einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer
  3. Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
  4. Sprachniveau min. B2